DE2528336A1 - Datenaufzeichnung und verfahren zur wiedergabe einer datenaufzeichnung - Google Patents

Datenaufzeichnung und verfahren zur wiedergabe einer datenaufzeichnung

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DE2528336A1
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Description

Patentanwälte Dipl.-Ing. F. Weickmann,
D1PL.-ING. H.Weickmann, D1PL.-PHYS. DR.K.F1NCKE D1PL.-ING. F. A-Weickmann, Dipu-Chem. B. Huber
XI
8 MÜNCHEN 86, DEN
POSTFACH 860 820
MDHLSTRASSE 22, RUFNUMMER 98 3921/22
Batteile Development Corporation
Columbus, Ohio/USA
Datenaufzeichnung und Verfahren zur Wiedergabe einer Datenaufzeichnung
Die Erfindung bezieht sich generell auf die Wiedergabe von Datenaufzeichnungen durch Nachlaufen der Datenaufzeichnungen, durch die analoge oder digitale Daten in in Abstand voneinander liegenden Datengruppen in einer Vielzahl von benachbarten Spurzeilen aufgezeichnet sind, und zwar derart, daß derartige Zeilen Jeweils einzeln abgetastet werden können. Durch Bereitstellen einer Nachlaufinformation in derartigen Zeilen, und zwar in den Lücken zwischen den Datengruppen an Stellen, die über die gesamte Länge der jeweiligen Spurzeile in Abstand vorgesehen sind, können die Spurzeilen jeweils abgetastet werden, ohne daß zufälligerweise eine Abweichung von einer abgetasteten Zeile zu einer anderen Spurzeile erfolgt, und zwar auch dann, wenn die Spurzeilen zur Erzielung einer hohen Datenspeicherdichte in geringem Abstand voneinander vorgesehen sind.
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Die Nachlaufinformation enthält Spuridentifizierungszonen bzw. Spurkennzonen, die in bzw. an den Spurzeilen vorgesehen sind, und zwar derart, daß die jeweils aufgezeichnete Spuridentifizierungszone in der abgetasteten Zeile in Längsrichtung einen Abstand von den aufgezeichneten Identifizierungszonen in den beiden Zeilen auf den gegenüberliegenden Seiten hat. Die aufgezeichnete Spuridentifizierungsinformation ist dabei von den aufgezeichneten digitalen Daten unterscheidbar, wie durch Verwendung von aufgezeichneten· Punkten unterschiedlicher Größe oder durch selektive Erhöhung der Verstärkung der Abfühleinrichtung in dem Fall, daß die Nachlaufinformation abgetastet wird. Als Ergebnis wird bei der bevorzugten Ausführungsform des Nachlaufverfahrens gemäß der Erfindung das elektrische Ausgangs- bzw. Lesesignal der Abfühle inrichtung, die eine Abtastung längs der Zeile vornimmt,/ zweimal zu Zeitpunkten abgetastet, die den Spuridentifizierungszonen der beiden Zeilen auf den gegenüberliegenden Seiten der abgetasteten Zeile entsprechen, um nämlich Abtastsignale mit jeglichen Fehlersignalanteilen in dem Ausgangsbzw. Lesesignal bereitzustellen. Diese Abtastsignale werden verglichen, um ein Korrektursignal zu erzeugen, welches der Nachlaufe inrichtung zugeführt wird, um die Abfühleinrichtung zu veranlassen, zur Mitte der abgetasteten Spurzeile zurück bewegt zu werden.
Die vorliegende Erfindung stellt eine Verbeserung der Nachlaufverfahren dar, wie sie in der US-PS 3 501 586 und in der US-PS 3 624 284 angegeben sind. Bei diesen bekannten Verfahren sind Spur ze ilen von digitalen Daten nicht mit einer Spuridentifizierungsinformation versehen. Ein Nachlaufen erfolgt dabei vielmehr dadurch, daß ein Lichtstrahl eine "Zitterbewegung" nach vorn und zurück über die Spur während
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der Abtastung ausführt oder daß zwei Lichtdetektoren vorgesehen werden, und zwar auf gegenüberliegenden Seiten der abgetasteten Spur. Dabei sind die Ausgänge dieser Lichtdetektoren an einem Differenzverstärker angeschlossen, um das Nachlaufkorrektursignal zu erzeugen. Das Nachlauf verfahren gemäß der Erfindung vereinfacht das betreffende Nachlaufverfahren und die betreffende Nachlauf vorrichtung; die Erfindung ermöglicht, die Spurzeilen dichter beieinander anordnen zu können.
Es ist bekannt, am Anfang einer Spur eine Spuradresseninfonnation vorzusehen, um einen wahlfreien Zugriff zu einer Hagnetspeicherplatte zu ermöglichen, auf der digitale Daten aufgezeichnet sind. Eine solche Anordnung ist in der US-PS 3 085 230 angegeben. Bei dieser bekannten Anordnung ist jedoch keine Spuridentifizierungsinformation in den Lücken bzw.,Spalten zwischen digitalen Datengruppen an Stellen vorgesehen, die in Abstand über die gesamte Länge der Spurzeile vorgesehen sind, um eine Abfühleinrichtung in der Mitte der Spurzeile während der Abtastung in der Weise zu halten, wie dies bei dem Nachlaufverfahren gemäß der Erfindung erfolgt. Vielmehr ist in der genannten US-Patentschrift lediglich ein Prüfverfahren angegeben, welches das Erreichen der richtigen Spurzeile durch Zugriffsarme überprüft, welche Lese-Schreib-Wandler tragen. Zu diesem Zweck wird eine gewünschte Spuradresse, die in der Steuerlogik des Zugriffsarms gespeichert ist, mit einer Spuradresse am Anfang der Spurzeile verglichen. Wenn die beiden Spuradressen übereinstimmen, beginnt die Abtastung der Spur; die Spurzentrierung wird dabei offensichtlich in herkömmlicher Weise mechanisch vorgenommen. Eine automatische Spurzentrie-
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rung unter Heranziehung,«einer Spuridentifizierungsinformation, die an Stellen aufgezeichnet ist, welche in Abstand über die gesamte Länge der Spurzeile vorgesehen sind, wie dies bei der vorliegenden Erfindung der Fall ist, erfolgt bei dem betreffenden bekannten Verfahren jedoch nicht.
Die bisher bekannten digitalen Nachlaufverfahren basieren darauf, daß die Amplitude des Ausgangs- bzw. Lesesignals ermittelt wird, um zu bestimmen, ob die Abfühleinrichtung die Spur richtig abtastet, perartige, auf die Amplitude sich beziehende Nachlaufverfahren sind jedoch kompliziert,und zwar auf Grund ihrer Unfähigkeit, unmittelbar die Richtung irgendeiner Korrektursteuerung zu bestimmen, die erforderlich sein kann, um die Abfühleinrichtung zur Mitte der Spur zurückzubringen. Das Nachlaufverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung überwindet diesen Nachteil, und zwar durch Anwendung eines zeitbezogenen Verfahrens, um zu bestimmen, ob die Abfühleinrichtung zu den benachbarten Spurzeilen oberhalb oder unterhalb der abgetasteten Zeile abwandert. Zu diesem Zweck erfolgt eine Abtastung des Ausgangs- bzw. Lesesignals zu Zeitpurktei entsprechend der SpuridentifZierungsinformation in derartigen benachbarten Zeilen. Es sei darauf hingewiesen, daß mit dem Nachlaufverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung die Abfühleinrichtung niemals vollständig die Spurzeilen verläßt, die abgetastet werden. Vielmehr erfolgt eine Überlappung mit der aufgezeichneten Spuridentifizierungsinformation in benachbarten Spurzeilen, was unmittelbar dazu führt, daß die Abfühleinrichtung zur Mitte der abgetasteten Spur zurückkehrt bzw. zurückgebracht wird.
Der Erfindung liegt dabei die Aufgabe zu Grunde, ein verbessertes Nachlaufverfahren für die Abtastung von in Zeilen
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aufgezeichneten analogen oder digitalen Daten und Aufzeichnungen zu schaffen, wobei dieses Nachlaufverfahren sich eignen soll für die Verwendung in Verbindung mit einem Verfahren, welches das Auslesen von Daten ermöglicht, die in extrem hoher Dichte in einer derartigen Aufzeichnung gespeichert sind. Darüber hinaus sollen eine solche Datenaufzeichnung und ein solches Nachlaufverfahren geschaffen werden, daß die Nachlaufinformation in Spurzeilen aufgezeichnet wird, und zwar in Lücken zwischen Datengruppen an Stellen, die in Abstand über die Längen derartiger Zeilen vorgesehen sind, um ein Nachlaufen in einer einfachen und wirksamen Weise zu ermöglichen. Ferner sollen eine solche Datenaufzeichnung und ein solches Nachlaufverfahren geschaffen werden, daß ein Betrieb in einer zeitbezogenen Weise ermöglicht ist, und zwar durch Ausnutzen einer Spuridentifizierungsinformation, die an seitlich in Abstand liegenden Stellen in benachbarten Spurzeilen aufgezeichnet sind, um zu bestimmen, wenn eine abtastende Abfühle inrichtung dazu neigt", von der abgetasteten Spurzeile abzuwandern, und um erforderliche Nachlaufkorrekturen vorzunehmen, damit eine derartige Abfühleinrichtung in der Mitte der abgetasteten Zei? τ gehalten werden kann. Überdies sollen eine solche Datenaufzeichnung und ein solches Nachlaufverfahren geschaffen werden, daß das durch die Abfühl einrichtung erzeugte Lesesignal abgetastet wird, um zwei Abtastsignale zu zwei verschiedenen Zeitpunkten zu erzeugen, und zwar entsprechend der Nachlaufinformation, die in den beiden unmittelbar benachbarten Zeilen auf den gegenüberliegenden Seiten der abgetasteten Zeile aufgezeichnet sind. Ferner sollen die beiden Proben bzw. Abtastproben verglichen werden, um ein Korrektursignal zu erzeugen, welches dazu herangezogen wird, eine Nachlaufeinrichtung zu veranlassen, die Abfühleinrichtung zur Mitte der abgetasteten Zeile
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zurückzubewegen. Schließlich sollen eine solche verbesserte Datenaufzeichnung und eine Nachlaufeinrichtung geschaffen werden, die geeignet ist für die Verwendung in Verbindung mit optischen Aufzeichnungen von digitalen Daten, wobei die Nachlaufinformation von den aufgezeichneten digitalen Daten unterscheidbar sein soll, wie durch Verwendung von Punkten unterschiedlicher Größe.
Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 angegebene Erfindung.
An Hand von Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielsweise näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in einer Draufsicht einen Teil einer digitalen Aufzeichnung, die gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erstellt worden ist, wobei schematisch die aufgezeichnete digitale Dateninformation und die aufgezeichnete Spurinformation veranschaulicht sind.
Fig. 2 zeigt in einer vergrößerten Ansicht einen Ausschnitt des in Fig. 1 dargestellten Aufzeichnungselementes. Fig. 3 zeigt schematisch den Verlauf von elektrischen Lesesignalen, die von einer Fühleinrichtung geliefert werden, welche eine Abtastung längs einer Spurzeile 11C" gemäß Fig. unter unterschiedlichen Bedingungen ausführt. Fig. 4 zeigt in einer Draufsicht einen Teil einer gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung erstellten digitalen Aufzeichnung, wobei schematisch die digitalen Datengruppen als Rechtecke dargestellt sind.
Fig. 5 zeigt schematisch den Verlauf von elektrischen Lesesignalen, die von einer Fühlereinrichtung erzeugt werden, durch welche eine Abtastung längs einer Spurzeile "C" gemäß Fig. 4 unter unterschiedlichen Bedingungen ausgeführt wird.
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Fig. 6 zeigt einen Schaltplan eines Nachlaufsystems, welches zur Ausführung einer Ausführungsform des Nachlauf-Verfahrens gemäß der Erfindung benutzt werden kann. Fig. 7 und 8 zeigen in vergrößerten Ansichten Teile von analogen Aufzeichnungen mit frequenz- oder phasenmodulierten Daten bzw. amplitudenmodulierten Daten gemäß noch weiteren Ausführungsformen der Erfindung.
Fig. 9 zeigt in einer vergrößerten Ansicht einen Ausschnitt einer noch weiteren Ausführungsform der Datenaufzeichnung, bei der die Nachlaufinformationspunkte dieselbe Höhe besitzen wie die Datenpunkte.
Fig. 10 zeigt schematisch den Verlauf von elektrischen Lesesignalen, die durch Abtasten der Spur "C" gemäß Fig. 9 erzeugt werden, und zwar vor und nach einer selektiven Verstärkung des Spurinformationsteiles des Lesesignals zur Unterscheidung von dem Datenteil eines derartigen Signals.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert. Wie in Fig. 1 gezeigt, enthält ein gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erstelltes digitales Aufzeichnungselement 10 digitale Datengruppen oder "Datensätze" 12, die in Zeilen so angeordnet sind, daß derartige Datengruppen durch Lücken πί4/ιη Abstand voneinander vorgesehen sind. Die digitale Aufzeichnung bzw. der digitale Datensatz kann eine optische Aufzeichnung von digitalen Daten sein, die durch binärcodierte Punkte eines lichtundurchlässigen oder lichtreflektierenden Materials in Verbindung mit lichtdurchlässigen bzw. transparenten Zwischenräumen zur Darstellung "von 0"- und "1"-Bits gebildet sind, die photographisch aufgezeichnet sein können, wie dies in der US-PS 3 501 586 angegeben ist. Es ist jedoch
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auch möglich, die digitalen Daten auf Magnetbändern oder Platten vorzusehen sowie auf Kapazitätsaufzeichnungen,die durch eine Vielzahl von in Abstand voneinander angeordneten metallisierten Punkten auf einem geeigneten isolierenden Trägerteil gebildet sind. Die digitalen Datengruppen 12 sind in einer Vielzahl von Spurzeilen 16 aufgezeichnet, die gesonderte parallele Spuren sein können oder die Teil einer einzigen Reihenspur des Spiral- oder Rastertyps sein können, wie dies in der US-PS 3 501 586 angegeben ist. Gemäß der Vorliegenden Erfindung sind Spurinformationsbereiche 18 in den Lücken 14 zwischen den Datengruppen 12 vorgesehen, und zwar an Stellen, die über die gesamte Länge der Spurzeilen in Abstand liegen. Vorzugsweise sind die Lücken 14 in verschiedenen Gruppen von vertikal ausgerichteten Lücken untergebracht, so daß die entsprechenden Datengruppen benachbarter Zeilen gleichzeitig beginnen und enden. Die Spur- bzw. Nachlaufinformation ermöglicht einem Lichtstrahl oder einer anderen Fühleinrichtung, von den Spurzeilen zu einem Zeitpunkt eine Zeile abzutasten und eine derartige Fühleinrichtung bzw. Leseeinrichtung daran zu hindern, von der abgetasteten Zeile zu den unmittelbar benachbarten Zeilen auf den gegenüberliegenden Seiten hin abzuwandern.
Wie in Fig. 2 gezeigt, sind bei einer Ausführungsform der digitalen Aufzeichnung die Nachlaufinfοrmationsbereiche 18 jeweils mit einer Bezugszeitzone 20 am Anfang derartiger Bereiche und mit zumindest drei Spuridentifizierungszonen 22, 24 und 26 versehen, die in bezug aufeinander und in bezug auf die Bezugszeitzone in Längsrichtung versetzt sind. Die Bezugszeitzone 20 in Jedem Nachlaufinformationsbereich 18 ist mit einem aufgezeichneten Zeitbezugs-"Punkt" in Form
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eines vertikalen Bandes 28 versehen. Das Bezugsband 20 erstreckt sich über sämtliche vertikal ausgerichteten Lücken in einer Gruppe von vertikal ausgerichteten Lücken gemäß Fig.1 Entsprechende bzw. ähnliche Bezugsbänder sind in den anderen Gruppen der vertikal ausgerichteten Lücken bzw. Spalten vorgesehen. Die Spuridentifizierungszonen 22, 24 und 26 sind jedoch selektiv mit Spuridentifizierungspunkten in einer codierten Weise aufgezeichnet. Für die Spurzeile "A" ist demgemäß ein Identifizierungspunkt 30 in der Zone 26 aufgezeichnet; für die Spurzeile "B" ist ein Identifizierungspunkt 32 in der Zone 22 aufgezeichnet, und für die Spurzeile "C" ist ein Identifizierungspunkt 34 in der Zone 24 aufgezeichnet. Der Code wiederholt sich in jeder vierten Zeile, so daß die Spurzeile "D" mit einem Identifizierungspunkt 30' in der Zone 26 versehen ist, während die Spurzeile "E" mit einem Identifizierungspunkt 32' in der Zone 22 versehen ist.
Die Identifizierungs- bzw. Kennungspunkte 30, 32 und 34 können rechteckförmige Punkte sein, während die digitalen Datenpunkte 12 kreisförmige Punkte sein können, die eine geringere Größe besitzen als die Identifizierungs- bzw. Kennungspunkte, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist. Die Spuridentifizierungspunkte können jedoch dieselbe Größe und Form besitzen wie die Datenpunkte; sie können von diesen Datenpunkten in anderer Weise unterscheidbar sein, wie durch eine unterschiedliche Farbe oder durch eine unterschiedliche Lichtdurchlässigkeits- und/oder Reflejcionseigenschaft. Bei der bevorzugten Ausführungsform für optische Aufzeichnungen besitzen die Spuridentifizierungspunkte 30, 32 und 34 eine größere Höhe als die Datenpunkte 12, und ferner besitzen die
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betreffenden Spuridentifizierungspunkte eine größere Breite als derartige Datenpunkte, um sie ohne weiteres für Nachlaufzwecke unterscheiden zu können. Wie in Fig. 2 gezeigt, überlappen sich die Spuridentifizierungspunkte bzw. Spurkennpunkte 30 und 32 teilweise in der Höhe, so daß eine Fühlbzw. Leseeinrichtung, die ein Lichtstrahl, der eine Längsabtastung längs der Spuren "A" oder "B" vornimmt, gleichzeitig über beide Identifizierungs- bzw. Kennpunkte hinweglaufen kann. In entsprechender Weise überlappt der Spuridentifizierungspunkt 34 teilweise die beiden Punkte 32 und 30', während der Punkt 32· den Punkt 30' teilweise überlappt. Demgemäß überlappen sich die Identifizierungs- bzw. Kennpunkte teilweise in einer vertikalen Richtung, und zwar was die Längsabtasteinrichtung anbetrifft, obwohl die betreffenden Punkte nicht einander überlagert sind.
Während des Nachlaufens werden die Spurzeilen in Längsrichtung mittels eines Lichtstrahls oder mittels einer anderen Lese- bzw. Fühleinrichtung, die etwa denselben Durchmesser besitzt wie der Datenpunkt bzw. Datenfleck 12, abgetastet. Wenn die Fühleinrichtung bzw. Abfühleinrichtung eine Abtastung längs der Spur "C" vornimmt, werden durch eine derartige Abfühleinrichtung lediglich die Identifizierungspunkte 34 abgefühlt bzw. ermittelt, was zur Abgabe des mittleren Lesesignals 38 gemäß Fig. 3 führt, wenn die betreffende Abfühleinrichtung auf der Spur "C" zentriert ist. Wenn die Abfühleinrichtung Jedoch von der Mittellinie der Spur "C" nach oben abweicht, ermittelt sie den unteren Teil des Identifizierungspunktes 32 in der Spur "B", was zur Erzeugung eines Fehlersignalanteils 36 in dem oberen Lesesignal 38 der Abfühleinrichtung führt. In beiden Fällen überläuft die Abfühleinrichtung den Identifizierungs- bzw. Kennpunkt
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unter Erzeugung eines Impulses 40 und das Bezugsband 28 unter Erzeugung eines Impulses 42 in einem derartigen Lesesignal. Die Abfühleinrichtung erzeugt in dem Lesesignal kleinere Impulse 44 jeweils dann, wenn sie einen der digitalen Datenpunkte 12 in der Spurzeile MC" überläuft. Selbstverständlich enthalten die Datenimpulse 44 die digitale Dateninformation, während der Bezugsimpuls 42 und die Spuridentifizierungsimpulse 36 und 40 die Nachlaufinformation enthalten. Wie in Fig. 3 gezeigt, ermittelt die Abfühleinrichtung, wenn sie von der Mitte der Spur "C" nach unten abwandert bzw. abweicht, einen oberen Teil des Identifizierungs- bzw. Kennpunktes 30', wodurch ein Fehlersignalanteil 46 unmittelbar nach dem Spuridentifizierungsimpuls 40 in dem unteren Auslesesignal erzeugt wird. Es sei darauf hingewiesen, daß die beiden Fehlersignale 37 und 40 in bezug auf den Zeitbezugsimpuls 42 zeitlich versetzt sind, der dazu herangezogen werden kann, eine Abtastung dieser beiden Fehlersignale zu triggern. Durch geeignete Abtastung des Auslesesignals 38 zu Zeitpunkten, die den Identifizierungszonen 22 und 26 während der Abtastung der Spurzeile "C" entsprechen, kann aus dem Vorhandensein oder Fehlen von Fehlersignalen 36 und bestimmt werden, ob die Abfühleinrichtung sich in der Mitte der Spur "C" befindet oder ob sie von dieser Mitte nach oben oder nach unten abgewichen ist. Dabei kann eine geeignete Korrektur entsprechend der Größe und Polarität der relativen Differenz zwischen den beiden Abtastproben vorgenommen werden, um die Abfühleinrichtung zur Mitte der Spur "C" zurückzubewegen.
Ein für die Ausführung dieser zeitbezogenen Abtastung geeignetes Nachlaufsystem, das in Verbindung mit einer bevor-
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zugten AusfUhrungsform des Nachlaufverfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung benutzt wird, ist in Fig. 6 gezeigt. Wenn eine optische digitale Aufzeichnung 10 benutzt wird, wird ein Lichtstrahl 47 als Abfühleinrichtung benutzt. Der Lichtstrahl wird vorzugsweise von einem Laser 48 abgegeben, der einen derartigen Lichtstrahl an eine Abtasteinrichtung abgibt, die mit dem Lichtstrahl eine Längsabtastung in Längsrichtung der Spurzeilen 16 auf der Aufzeichnung 10 ausführt. Der Abtaster kann ein sich drehender Spiegel des Typs sein, wie er in der US-PS 3 501 586 angegeben ist. Der betreffende Abtaster kann aber auch eine sich drehende Tragplatte auf einem lichtundurchlässigen Material sein, auf der Objektivlinsen so angeordnet sind, daß das von dem Laser abgegebene Licht jeweils nur durch eine dieser Linsen zu der Aufzeichnung hin geleitet wird. Selbstverständlich würde ein derartiger Abtaster bogenförmige Spuren hervorrufen und nicht geradlinige Spuren. Die Spurzeilen wären demgemäß bezogen auf die in Fig. 1 dargestellten Spur zeilen ver_äjidert. Der Lichtstrahl 47 wird außerdem über eine Nachlauf-Umlenkeinrichtung 52 geleitet, bevor er auf die digitale Aufzeichnung 10 auftrifft. Die Nachlauf-Umlenkeinrichtung kann ein Spiegel sein, der auf einem Galvanometer angeordnet ist und der den Lichtstrahl seitlich von einer Spurzeile zur nächsten Spurzeile während der Abtastung ablenkt. Die Nachlauf-Umlenkeinrichtung 52 dient ferner dazu, jegliche Nachlauffehler zu korrigieren, und zwar durch geringe Ablenkung des Strahls zur Mitte der abgetasteten Spur zurück. Dies erfolgt gemäß dem Verfahren nach der vorliegenden Erfindung in einer nachstehend näher beschriebenen Weise.
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Nachdem der Lichtstrahl die in einer Spurzeile enthaltenen digitalen Daten 12 und die Nachlaufinformation 18 abgetastet hat, wird er zu einem photoelektrischen Detektor und der zugehörigen Verstärkerschaltung 54 übertragen. Der Detektor wandelt das Lichtsignal in ein elektrisches Signal entsprechend dem Lesesignal 38 gemäß Fig. 3 um und überträgt ein derartiges Lesesignal über einen Verstärker an eine geeignete Auswerteeinrichtung 56. Die Auswerteeinrichtung kann ein Fernsehempfänger sein, wenn die auf einer Aufzeichnung 10 aufgezeichnete digitale Information ein Fernsehbildsignal ist. Ein Teil des Lesesignals, bei dem es sich selbstverständlich um das Wiedergabesignal der Aufzeichnung 10 handelt, wird einer Zeitsteuerungs- tind Äblaufsteuerungs-Logikschaltung 58 zugeführt, um diese Schaltung zu steuern bzw. zu triggern und zu veranlassen, an Ausgängen 60 und 62 Tastimpulse zu erzeugen. Diese Tast_impulse werden einer ersten und zweiten Abtastschaltung 64 bzw. 66 zugeführt. Das Lesesignal wird ferner von dem Detektor und Verstärker 54 den Eingängen 68 und 70 der Abtastschaltungen 64 und 66 für die Abtastung eines derartigen Lesesignals zugeführt.
Die Abtastschaltungen 64 und 66 sind Schaltungen eines herkömmlichen Typs, die einen Speicher enthalten, wie dies in der US-PS 3 248 655 angegeben ist. Demgemäß tasten und übertragen die Abtastschaltungen 64 und 66 lediglich zwei schmale Abtastteile bzw. Probenteile des ihren Eingängen 68 und 70 zugeführten Lesesignals, wobei derartige Abtastproben dem betreffenden Lesesignal entnommen werden, während die Zeitsteuer-Tastimpulse von der Verknüpfungsschaltung 58 den Tasteingängen 60 und 62 zugeführt werden. Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 und 3 wird die Verknüpfungsschaltung 58 durch die
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Rückflanke des Bezugsimpulses 42 getriggert. Wenn die Spur "C" abgetastet wird, erzeugt eine derartige Verknüpfungsschaltung sodann einen Tastimpuls an dem Anschluß 60 während der Spuridentifizierungszone 22, und zwar für die Abtastung des Fehlersignals 36. Später wird ein Tastimpuls an dem Anschluß 62 während der Spuridentifizierungszone 26 für die Abtastung des Fehlersignals 46 erzeugt. Es sei darauf hingewiesen, daß die relative Amplitude der Fehlersignale 36 und 46 durch die Entfernung des Lichtstrahls oder der sonstigen Abfühleinrichtung von der Mittellinie der Spur "C" in Fig. 2 bestimmt wird. Mit anderen Worten ausgedrückt heißt dies folgendes: Je weiter der Lichtstrahl von der Mittellinie der Spur 11C" weg ist, umso höher wird die Amplitude eines Fehlersignals in bezug auf das andere Fehlersignal sein.
Die Abtastschaltungen 64 und 66 enthalten jeweils einen geeigneten Speicher mit einem Speicherkondensator, der die dem Lesesignal entnommene Probe bzw. Abtastprobe speichert. Die Speicher können sogenannte Treppenspannungs-Speicher des in der US-PS 3 248 655 gezeigten Typs sein, der eine Vielzahl von aufeinanderfolgenden Abtastproben durch Addieren oder Subtrahieren der Spannung der jeweiligen Abtastprobe von der Gesamtspannung der auf dem Speicherkondensator gespeicherten vorhergehenden Abtastproben integriert.
Die Abtast-Ausgangssignale der Abtast- und Speicherschaltungen 64 und 66 werden einem geeigneten Vergleicher, wie einem Differenzverstärker 72, zugeführt, der diese Ausgangssignale miteinander vergleicht und ein Korrektursignal an seinem Ausgang 74 erzeugt. Die Amplitude und Polarität dieses Ausgangssignals entspricht der Differenz zwischen den beiden
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Abtast-Ausgangssignalen. Es sei darauf hingewiesen, daß die Polarität des Korrektursignals am Ausgang 74 davon abhängt, welches der beiden Abtast-Ausgangssignale der Abtastschaltungen 64 und 66 größer ist als das jeweils andere Abtast-Ausgangs signal. Wenn das Abtast-Ausgangssignal der Abtastschaltung 64 größer ist als das Ausgangssignal der Abtastschaltung 66, wird demgemäß das Korrektursignal positiv sein, da nämlich die Schaltung 64 an dem nicht invertierenden Eingang (das ist der Plus-Eingang) des Differenzverstärkers 72 angeschlossen ist. Demgegenüber wird das Korrektursignal dann negativ sein, wenn das Ausgangssignal der Abtastschaltung 66 größer ist als das Ausgangssignal der Abtastschaltung 64, da nämlich die Schaltung 64 an dem invertierenden Eingang (das ist der Minus-Eingang) des Differenzverstärkers angeschlossen ist. In jedem Falle sind die Polarität und die Größe des Korrektursignals am Ausgang 74 so, daß ein Servosystem 76, das mit seinem Ausgang 78 an der Nachlauf-Umlenkeinrichtung 52 angeschlossen ist, veranlaßt wird, den Spiegel einer derartigen Umlenkeinrichtung zu bewegen und den Lichtstrahl zur Mitte der Spur "C" zurück umzulenken.
Wenn die Abtastschaltungen solche des integrierenden Typs sind, werden ihre Ausgangssignale getastet. Dies kann dadurch erfolgen, daß ihre Ausgangssignale durch UND-Glieder 80 und 82 zu dem Differenzverstärker 72 hin geleitet werden. Die anderen Eingänge der UND-Glieder 80 und 82 sind an einem dritten Tastausgang 84 der Zeitsteuerungs- und Ablaufsteuerungs-Verknüpfungsschaltung 58 angeschlossen. Demgemäß wird der Tastausgang 84 der Ablaufsteuerungs-Verknüpfungsschaltung lediglich dann impulsweise angesteuert, wenn es erwünscht ist, die Ab-
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tast-Ausgangssignale der Abtastschaltungen 64 und 66 in dem Differenzverstärker zu vergleichen, nachdem mehrere Abtastproben aufgenommen worden sind. Dies kann nach einer bestimmten Anzahl von Proben bzw. Abtastproben erfolgen, und zwar durch einen Impulszähler, der in einer derartigen Verknüpfungsschaltung vorgesehen ist. Alternativ dazu könnte ein Tastsignal am Tastausgang 84 durch die Abtastschaltungen erzeugt werden, und zwar dann, wenn die in dem Speicherkondensator der jeweiligen Schaltung gespeicherte Gesamtabtastspannung einen bestimmten Wert überschreitet.
Es sei darauf hingewiesen, daß dann, wenn eine andere Spurzeile als die Spur "C" abgetastet wird, die Zeitsteuerungsund Ablaufsteuerungs-Verknüpfungsschaltung 58 Tastimpulse an den Anschlüssen 60 und 62 zu unterschiedlichen Zeitpunkten erzeugen wird, einschließlich eines Impulses in der Spuridentifizierungszone 24, um jegliche Fehlersignale abzutasten, die zu jenen Zeitpunkten auftreten. Wenn die Spurzeile "B" oder die Spurzeile "D" abgetastet wird, wird demgemäß ein Fehlersignal während der Zeitzone 24 erzeugt, wenn der Lichtstrahl oder die sonst vorgesehene Abfühleinrichtung von der Mitte einer derartigen Spurzeile abweicht. Schließlich sei im Hinblick auf Fig. 2 darauf hingewiesen, daß mit Rücksicht auf die Überlappung der Spuridentifizierungspunkte 30, 32 und 34 in der Höhe und mit Rücksicht darauf, daß die Höhe dieser Identifizierungspunkte größer ist als die der Datenpunkte 12, der Lichtstrahl oder die sonst vorgesehene Abfühleinrichtung niemals die abgetastete Spur vollständig verläßt und niemals an die Datenpunkte benachbarter Spuren anstößt. Wenn dies der Fall wäre, würde selbstverständlich ein Fehler in dem Lesesignal auftreten, bevor die Nachlaufkorrektur ausgeführt werden könnte.
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Eine weitere Ausführungsform einer gemäß der vorliegenden Erfindung vorgenommenen digitalen Aufzeichnung ist in Fig. 4 gezeigt. Diese Ausführungsform ist in gewisser Hinsicht der Ausführungsform nach Fig. 2 ähnlich, wie dies durch gleiche Bezugszeichen angedeutet ist. Gemäß Fig. 4 dienen die Lücken zwischen digitalen Datengruppen 12 jeweils als eine Zone der Spuridentifizierungszonen 22, 24 und 26. In der Spurzeile 11A" sind demgemäß Spuridentifizierungspunkte 86 in der ersten Lücke "bzw. dem ersten Zwischenraum und der vierten Lücke bzw. dem vierten Zwischenraum vorgesehen. Der Spuridentifizierungspunkt 86 entspricht dem Identifizierungspunkt 30 gemäß Fig. In entsprechender Weise ist die Spur "B" mit einem Spuridentifizierungspunkt 88 in dem dritten Zwischenraum bzw. in der dritten Lücke versehen, welcher Punkt dem Identifizierungspunkt 32 in Fig. 2 entspricht. In ähnlicher Weise ist die Spur "C" mit einem Identifizierungspunkt 90 in dem zweiten Zwischenraum und in dem fünften Zwischenraum versehen; dieser Identifizierungspunkt entspricht dem Identifizierungspunkt 34 gemäß Fig. 2. Die Spur "D" ist mit einem Identifizierungspunkt 86' in dem ersten Zwischenraum und dem vierten Zwischenraum versehen, so daß diese Spur in ähnlicher bzw. entsprechender Weise codiert ist wie die Spur 11A". Schließlich ist die Spur "E" mit einem Identifizierungspunkt 88■ in dem dritten Zwischenraum bzw. Spalt versehen, so daß diese Spur in ähnlicher Weise codiert ist wie die Spur "B". Wie in Fig. 2 besitzen die Identifizierungspunkte 86, 88 und 90 eine größere Höhe als die Datenpunkte 12; sie können sich in der Höhe mit den Identifizierungspunkten der benachbarten Spurzeilen überlappen. Auf diese Weise ist verhindert, daß die Abfühleinrichtung die abgetastete Spurzeile vollständig verläßt oder die Datenpunkte benachbarter Spurzeilen ermittelt bzw. abfühlt.
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Gemäß Fig.4 sind keine gesonderte Zeitbezugszone entsprechend der Zone 20 und kein Bezugsband 28 gemäß Fig. 2 vorgesehen. Vielmehr erfolgt die Zeitbezugnahme durch die Spuridentifizierungszone, die in der abgetasteten Spur auftritt. Wenn z.B. die Spurzeile "C" abgetastet wird, wird der Identifizierungspunkt 90 zu dem Zeitbezugspunkt; er erzeugt Impulse in jedem der elektrischen Lesesignale 38, die von einer Abfühleinrichtung erzeugt werden, welche eine Abtastung längs der Spur "C" vornimmt, wie dies in Fig. 5 veranschaulicht ist. Wenn die die Spur "C" abtastende AbfÜhleinrichtung nach oben abwandert, fühlt sie den unteren Teil des Identifizierungspunkts 88 in der Spur "B" ab und erzeugt ein Fehlersignal in dem oberen Lesesignal 38 gemäß Fig. 5. Wenn die die Spur "C" abtastende AbfÜhleinrichtung nach unten abwandert, fühlt sie in entsprechender Weise einen oberen Teil der Identifizierungspunkte 86' in der Spur "D" ab und erzeugt dadurch Fehlersignalimpulse 96 in dem unteren Lesesignal gemäß Fig. 5. Wenn die AbfÜhleinrichtung auf der Spur "C" zentriert bleibt, werden selbstverständlich keine derartigen Fehlersignale erzeugt, wie dies durch das mittlere Lesesignal 38 gemäß Fig. 5 veranschaulicht ist. Die Lesesignale gemäß Fig. 5 würden am Ausgang der Detektor-und Verstärkerschaltung 54 in dem Nachlaufsystem gemäß Fig. 6 erzeugt werden; die Impulse 92 würden als Zeitbezugsimpulse wirken. Demgemäß könnten die Rückflanken der Impulse 92 dazu erhängezogen werden, die Zeitsteuerungsünd Ablaufsteuerungs-Verknüpfungsschaltung 58 während der Abtastung der Spurzeile "C" zu triggern, um diese Verknüpfungsschaltung zu veranlassen, an ihren Ausgängen 60 und 62 zwei Tastimpulse zu Zeitpunkten zu erzeugen, die den Spuridentifizierungszonen 24 bzw. 26 entsprechen, um nämlich Fehlersignale 94 und 96 abzutasten.
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Wie oben im Hinblick auf Fig. 3 bemerkt, ändert sich die Amplitude der Fehlersignale 94 und 96, die durch die Abtastschaltungen 64 und 66 abgetastet werden, in Abhängigkeit von der Strecke, um die der Lichtstrahl oder die sonst vorgesehene Abfühleinrichtung von der Mittellinie der Spur "C" aus abgewandert ist. Dies ergibt sich dadurch, daß der Anteil des Lichtstrahls, der die Spuridentifizierungspunkt.e 88 und 86· berührt, sich in Übereinstimmung mit der Entfernung ändert, die der Lichtstrahl von der Mittellinie der Spur "C" entfernt ist, und daher die Amplitude des elektrischen Signals steuert, welches von dem photoelektrischen Detektor in der Schaltung erzeugt wird. Mit Rücksicht hierauf dürfte klar sein, daß die digitale Aufzeichnung gemäß Fig. 4 durch das Nachlaufsystem gemäß Fig. 6 in derselben V/eise nachgelaufen werden kann wie dies zuvor in bezug auf die digitale Aufzeichnung gemäß Fig.2 beschrieben worden ist.
Obwohl sich die bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auf das Nachlaufen von digitalen Datenaufzeichnungen bezieht, kann die Erfindung jedoch auch zum Nachlaufen von analogen Aufzeichnungen benutzt werden. Wie in Fig. 7 gezeigt, können die analogen Daten in Form von langgestreckten Datenpunkten 98 vorliegen, die von sich ändernder Länge sind oder die in sich änderndem Abstand vorgesehen sind, um Datengruppen 12 und 12' von frequenz- oder phasenmodulierten Daten bereitzustellen. Die Datengruppen 12 und 12· sind durch die Nachlaufinformation 18 getrennt und in den Spurzeilen 16 in ähnlicher Weise wie in Fig. 2 untergebracht. Demgemäß ist die Frequenz oder Phase der Datenpunkte 98 den aufgezeichneten Daten proportional oder steht zu diesen aufgezeichneten Daten sonstwie in Beziehung.
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Eine weitere Ausführungsform einer analogen Datenaufzeichnung gemäß der Erfindung ist in Fig. 8 gezeigt; gemäß dieser Ausführungsform sind amplitudenmodulierte analoge Daten 100 in Spurzeilen 16 aufgezeichnet. Demgemäß können die Daten 100 durch Amplitudenmodulation eines Lichtstrahls oder eines magnetischen Signals in herkömmlicher Weise aufgezeichnet werden, um die Datengruppen 12 und 12' zu bilden, die durch die Nachlauf information 18 in ähnlicher Weise wie in Fig. 2 dargestellt getrennt sind.
Wie in Fig. 9 gezeigt, kann die Nachlaufinformation 18 durch Nachlaufpunkte 102, 104, 106 und 108 bereitgestellt sein, die dieselbe Höhe besitzen wie die digitalen Datenpunkte 12 und die sich von diesen Datenpunkten durch selektive Verstärkung des Spurinformationssignalteils unterscheiden, wie dies aus Fig. 10 hervorgeht. Ohne diese selektive Verstärkung umfaßt das obere Lesesignal 38 - das durch Abtastung der Spur "C" gemäß Fig. 9 mittels der Abfühleinr ichtung erzeugt wird, die durch den Lichtstrahl 47 und den Detektor 54 gemäß Fig. 6 gebildet ist - die Nachlaufsignalteile 110 und 112, die dem Zeitbezugspunkt 102 und dem Spuridentifizierungspunkt 106 entsprechen. Diese Signalteile besitzen dieselbe Amplitude wie die Datensignalteile 44. Wenn der die Spur "CM abtastende Lichtstrahl nach oben abwajadert, berührt er den unteren Teil des Punktes bzw. Flecks 1 4 in der Spuridentifizierungszone und erzeugt einen Fehlersignalteil 114 in dem oberen Lesesignal 38. Die Amplitude des Fehlersignals 114 ist Jedoch sehr gering, und zwar wegen der verminderten Höhe des Spuridentifizierungspunktes. Infolgedessen kann ein derartiges Fehlersignal nicht ein Korrektursignal am Ausgang des Vergleicherverstärkers 72 gemäß Fig. 6 erzeugen, welches Signal den Lichtstrahl veranlaßt, zur Mitte der Spur WC" zurückzu-
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kehren, bevor er eine derartige Spur vollständig verläßt. Um dies zu korrigieren, wird die Verstärkung des Detektorverstärkers 54 lediglich während der Nachlaufinfarmation selektiv erhöht, um nämliQh die Nachlaufsignalteile 11O1,112' und das Fehlersignal 114' zu verstärken, wobei das Datensignal 44 des unteren Lesesignals 38' nicht verstärkt wird.
Es dürfte einzusehen sein, daß ohne Abweichung vom Erfindungsgedanken eine Vielzahl von Abänderungen in den Einzelheiten der oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden können. So können z.B. die Spuridentifizierungspunkte bzw. Spuridentifizierungsflächen in Form bestimmter Bitmuster vorliegen anstatt in Form lediglich einzelner großer rechteckförmiger Flecken. Dasselbe trifft auch für die Zeitbezugszone zu. Außerdem kann, wie angedeutet, die Zeitbezugszone 20 weggelassen werden, wobei dann die Spuridentifizierungspunkte bzw. -flecken der Spurzeilen als Zeitbezugsgröße abgetastet werden. Alternativ dazu kann die Zeitbezugszone 20 leer gelassen werden, und das Zeitbezugssignal kann durch das Ende der vorhergehenden Datengruppe festgelegt werden. Selbstverständlich können mehr als drei Spuridentifizierungszonen mit einer entsprechenden Codierungsänderung benutzt werden.
Durch die Erfindung ist also ein Verfahren zum Nachlaufen von Zeilen geschaffen, in denen analoge oder digitale Daten und Aufzeichnungen bzw. Datensätze aufgezeichnet sind, die durch Anwendung eines derartigen Nachlaufverfahrens wiedergegeben werden können. Dabei ist eine Nachlaufinformation in den Lücken bzw. Spalten zwischen Datengruppen in bzw. auf
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derartigen Aufzeichnungen an Stellen aufgezeichnet, die über die gesamte Länge der jeweiligen Spurzeile in Abstand voneinander vorgesehen sind. Auf diese Weise ist ermöglicht, zu einem Zeitpunkt jeweils eine der Spurzeilen während des Auslesens abtasten zu können. Die Nachlaufinformation enthält eine aufgezeichnete Spuridentifizierungsinformation, die von den aufgezeichneten Daten unterscheidbar ist und die eine vorgegebene Spurzeile identifiziert bzw. kennzeichnet, und zwar im Unterschied zu zwei benachbarten Zeilen auf gegenüberliegenden Seiten der betreffenden Spurzeile. Die Spuridentifizierungsinformation ist in Zeitzonen aufgezeichnet, die in Längsrichtung voneinander in benachbarten Spurzeilen versetzt sind, um nämlich derartige Zeilen voneinander zu unterscheiden. Durch ein zeitbezogenes Abtast-Nachlaufverfahren erfolgt eine Abtastung längs der Spurzeilen mittels eines Lichtstrahls oder einer anderen Abfühleinrichtung, wobei zu einem Zeitpunkt die Abtastung einer Zeile erfolgt. Dies erfolgt dazu, ein elektrisches Lesesignal zu erzeugen, welches den digitalen Daten und der Nachlaufinformation entspricht, die abgetastet wird. Das Lesesignal wird dabei zu Zeitpunkten abgetastet, die den Spuridentifizierungszonen in zwei benachbarten Zeilen auf gegenüberliegenden Seiten der abgetasteten Zeile entsprechen, um nämlich erste und zweite Abtastsignale zu liefern, wenn die Abfühleinrichtung dazu neigt, zu benachbarten Zeilen hin abzuwandern. Die ersten und zweiten Abtastsignale werden gespeichert und verglichen, um ein Korrektursignal entsprechend der Differenz zwischen derartigen Abtastsignalen zu erzeugen. Das Korrektursignal wird einer Nachlaufeinrichtung zugeführt, um die Abfühleinrichtung zu Mitte der abgetasteten Zeile zu bewegen, und zwar um eine Größe, die proportional dem Korrektursignal ist. Während das Nachlaufverfahren gemäb der vorliegenden Erfindung
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• tt.
insbesondere an optische Aufzeichnungen von analogen oder digitalen Daten anpassungsfähig ist, kann das betreffende Nachlaufverfahren jedoch auch in Verbindung mit Magnetbandoder Plattenaufzeichnungen oder mit elektrischen Kapazitäts-Aufzeichnungen angewandt werden.
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Claims (21)

  1. Patentansprüche
    J Datenaufzeichnung mit einem Aufzeichnungselement, auf dem Daten in räumlich getrennten Datengruppen in einer Vielzahl von benachbarten Dätenspurzeilen aufgezeichnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Aufzeichnungselement in den Dätenspurzeilen eine Nachlaufinformation (18;18') zur Ausführung einer Abtastung längs jeweils einer Spurzeile in Lücken zwischen den Datengruppen (12,12·) aufgezeichnet und von diesen aufgezeichneten Daten unterscheidbar ist, daß die betreffende Nachlauf information (18, 18') in einer Vielzahl von gesonderten Bereichen der Nachlaufinformation an Stellen aufgezeichnet ist, die in Abstand über die gesamte Länge der jeweiligen Spur vorgesehen sind, und daß die Spurinformation eine Spuridentifizierungsinformation (30, 30', 32, 32», 34·) aufweist, die eine gegebene Spur von den beiden benachbarten, auf ihren gegenüberliegenden Seiten liegenden Spuren unterscheidet.
  2. 2. Datenaufzeichnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spuridentifizierungsinformation in Spuridentifizierungszonen (22, 24, 26) aufgezeichnet ist, die in Längsrichtung von den aufgezeichneten Spuridentifizierungszonen der beiden anderen Spurzeilen versetzt sind, die auf gegenüberliegenden Seiten der betreffenden einen Spurzeile liegen, und daß den genannten beiden anderen Spurzeilen Spuridentifizierungszonen aufgezeichnet sind, die in Längsrichtung voneinander versetzt sind.
  3. 3. Datenaufzeichnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einige der Lücken seitlich ausgerichtet in
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    Gruppen vorgesehen sind und daß die Nachlaufinformation in einer ausgerichteten Gruppe von Lücken eine Bezugszeitzone (20) enthält, die vor den Spuridentifizierungszonen (22, 24, 26) in der betreffenden Lücke zur Anzeige des Vorhandenseins einer Nachlaufinformation angeordnet ist.
  4. 4. Datenaufzeichnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest drei Spuridentifizierungszonen (22, 24, 26) pro ausgerichtete Gruppe von Lücken vorgesehen ist und daß die Spuridentifizierungsinformation in lediglich einer der betreffenden Spuridentifizierungszonen für die jeweilige Zeile aufgezeichnet ist.
  5. 5. Datenaufzeichnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die entsprechenden Zonen benachbarter Spurzeilen seitlich in den ausgerichteten Lücken ausgerichtet sind.
  6. 6. Datenaufzeichnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Aufzeichnungselement (10) digitale Daten und die Nachlaufinformation als optische digitale Information aufgezeichnet sind.
  7. 7. Aufzeichnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die optischen digitalen Daten in Form von Punkten vorliegen, die in Reihe in einer einzigen Spur aufgezeichnet sind, welche die betreffenden Spurzeilen umfassen.
  8. 8. Aufzeichnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die optischen digitalen Daten und die Nachlaufinformation in Form von Punkten vorliegen und daß die Datenpunkte eine andere Größe besitzen als die Nachlaufpunkte.
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  9. 9. Aufzeichnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachlaufpunkte Spuridentifizierungspunkte umfassen, die in der Höhe sich mit den Spuridentifizierungspunkten benachbarter Zeilen auf den gegenüberliegenden Seiten teilweise überlappen.
  10. 10. Aufzeichnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachlaufpunkte eine größere Höhe besitzen als die Datenpunkte.
  11. 11. Datenaufzeichnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einige der Lücken seitlich ausgerichtet in Gruppen vorgesehen sind und daß die Spuridentifizierungszonen (22, 24, 26) für unterschiedliche Zeilen in unterschiedlichen Gruppen von ausgerichteten Lücken vorgesehen sind.
  12. 12. Datenaufzeichnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aufgezeichneten Daten digitale Daten sind.
  13. 13· Datenaufzeichnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aufgezeichneten Daten analoge Daten sind.
  14. 14. Datenaufzeichnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aufgezeichneten Daten frequenz- oder phasenmodulierte Daten sind.
  15. 15. Verfahren zur Wiedergabe von Daten, die aufgezeichnet sind als räumlich getrennte Datengruppen in einer Vielzahl von benachbarten Datenspurzeilen auf einer Aufzeichnung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 14, durch
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    Nachlaufen der betreffenden Datenspurzeilen, wobei eine Abtastung einer Abfühleinrich_tung längs der Spurzeilen der Aufzeichnung zur Ermittelung der Daten und der Nachlaufinformation vorgenommen wird, die auf der Aufzeichnung gespeichert sind, wobei das Ausgangssignal der abgetasteten Abfühleinrichtung zur Erzeugung eines elektrischen Lesesignals ermittelt wird, welches den festgestellten Daten und der festgestellten Nachlaufinformation entspricht , wobei aus dem Lesesignal ein Nachlaufkorrektursignal erzeugt wird undwotei das betreffende Korrektursignal an eine Nachlaufeinrichtung abgegeben wird, durch die die Abfühleinrichtung zur Mitte der abgetasteten Zeile um eine Größe bewegt wird, die dem Korrektursignal proportional ist, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der Aufzeichnung (10) in den Datenzeilen aufgezeichnete Nachlaufinformation an unterschiedlichen Stellen ermittelt wird, die in Abstand längs der jeweiligen Zeile vorgesehen sind, derart, daß die betreffende Nachlaufinformation zu einer anderen Zeit ermittelt wird als die genannten Daten, und daß die Nachlaufinformation, die eine Spuridentifizierungsinformation enthält, welche für benachbarte Spurzeilen verschieden ist, mittels der Abfühleinrichtung (54) von den aufgezeichneten Daten unterschieden wird.
  16. 16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesesignal zumindest zu Zeitpunkten abgetastet wird, die dem Auftreten der Spuridentifizierungsinformation in den beiden Zeilen entsprechen, die auf gegenüberliegenden Seiten der einen abgetasteten Zeile unmittelbar neben dieser liegen, derart, daß ein erstes Abtastsignal und ein zweites Abtastsignal erhalten werden, daß diese
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    beiden Abtastsignale gespeichert und zur Lieferung eines elektrischen Korrektursignals entsprechend der Differenz zwischen diesen beiden Abtastsignalen verglichen werden und daß das betreffende Korrektursignal an eine Nachlaufeinrichtung (76) abgegeben wird, die die AbfUhIeinrichtung zur Mitte der abgetasteten Zeile um eine Größe zu bewegen gestattet, die proportional dem betreffenden Korrektursignal ist.
  17. 17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß als Aufzeichnung (10) eine optische Aufzeichnung verwendet wird, daß als Abfühleinrichtung ein Lichtstrahl unter Ausführung einer Abtastbewegung längs der Spurzellen geführt wird und daß für die Nachlaufeinrichtung (52) eine Lichtstrahl-Umlenkeinrichtung (52) verwendet wird.
  18. 18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Spuridentifizierungsinformation in den beiden Zeilen auf den gegenüberliegenden Seiten der abgetasteten Zeile der Aufzeichnung in Längsrichtung und von der Spuridentifizierungsinformation in der abgetasteten Zeile derart versetzt wird, daß die Abtastung zu zwei verschiedenen Zeiten erfolgt.
  19. 19. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Spuridentifizierungsinformation in Zeitzonen gelegt wird, die für die abgetastete Zeile und die beiden benachbarten Zellen auf den gegenüberliegenden Seiten der betreffenden abgetasteten Zeile in Längsrichtung voneinander versetzt werden, und daß während der Abtastung durch die Abfühleinrichtung die abgetastete
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    Zeile und die beiden benachbarten Zeilen in dem Fall überlappt werden, daß die Abfühleinrichtung sich von der Spur der abgetasteten Zeile wegbewegt.
  20. 20. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zur Unterscheidung der Nachlaufinformation von den aufgezeichneten Daten der Nachlaufinformation eine größere Höhe gegeben wird als den aufgezeichneten Daten.
  21. 21. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgangssignal der Abfühleinrichtung zum Zwecke der Unterscheidung der Nachlaufinformation von den aufgezeichneten Daten derart selektiv verstärkt wird, daß der Spurinformationsteil des Lesesignals stärker verstärkt wird als der Datenteil des Lesesignals.
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    .30.
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